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ah-tv Film- und Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ah-tv Film und Fernsehproduktion

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote, Aufträge, Produktionen, Lieferungen und Leistungen der ah-tv Film und Fernsehproduktion.

ah-tv Film und Fernsehproduktion
Inhaberin: Alice Häuser
In Genhof 47
41812 Erkelenz

USt-ID: DE 209 407 734
E-Mail: info@ah-tv.de
Website: www.ah-tv.de

Stand: Juli 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen der ah-tv Film und Fernsehproduktion, Inhaberin Alice Häuser, nachfolgend „AH-TV“ genannt. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.

1.2 Sie gelten insbesondere für Film-, Video-, Medien-, Interview-, redaktionelle, journalistische, konzeptionelle, beratende und trainingsbezogene Leistungen, soweit diese von AH-TV angeboten oder durchgeführt werden.

1.3 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn AH-TV ihrer Geltung ausdrücklich in Textform, zum Beispiel per E-Mail, zugestimmt hat.

1.4 Individuelle Vereinbarungen in Textform, insbesondere Angebote, Auftragsbestätigungen oder gesonderte Lizenzvereinbarungen, gehen diesen AGB vor.

1.5 Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie von AH-TV in Textform, zum Beispiel per E-Mail, bestätigt wurden.

2. Angebot, Auftrag und Leistungsumfang

2.1 Grundlage der Leistung ist das jeweilige Angebot von AH-TV sowie die dort beschriebene Leistungsbeschreibung.

2.2 Ein Auftrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot in Textform, zum Beispiel per E-Mail, oder in anderer nachvollziehbarer Form annimmt oder wenn AH-TV mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistung beginnt.

2.3 Inhalt, Umfang, Format, Zielsetzung, Zeitplan, Nutzungsart und Honorar richten sich nach dem jeweiligen Angebot.

2.4 Änderungen oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Sie können zu zusätzlichem Honorar, zusätzlichem Zeitaufwand und einer Anpassung des Produktions- oder Lieferplans führen.

2.5 Soweit nichts anderes vereinbart ist, schuldet AH-TV keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Reichweite, keine bestimmte Platzierung, keine bestimmte öffentliche Resonanz und keine bestimmte Wirkung beim Publikum.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber stellt AH-TV alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Freigaben, Ansprechpartner, Zugangsmöglichkeiten und Materialien rechtzeitig zur Verfügung.

3.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die sachliche Richtigkeit der von ihm gelieferten Informationen, Aussagen, Unterlagen, Daten, Logos, Marken, Texte, Bilder, Präsentationen und sonstigen Materialien.

3.3 Verzögerungen, die durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zulasten von AH-TV.

3.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Rechte und Einwilligungen vorliegen.

3.5 Soweit der Auftraggeber eigene Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Gäste, Veranstaltungsteilnehmende, Interviewpartner, Protagonisten oder sonstige Personen für Film-, Foto-, Ton- oder Interviewaufnahmen zur Verfügung stellt oder deren Mitwirkung veranlasst, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass alle hierfür erforderlichen Einwilligungen, Freigaben und Rechte vorliegen. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild, Datenschutzrechte sowie gegebenenfalls arbeitsrechtliche oder interne Zustimmungserfordernisse.

3.6 Der Auftraggeber stellt AH-TV von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass erforderliche Einwilligungen, Freigaben oder Rechte der vom Auftraggeber benannten oder bereitgestellten Personen nicht, nicht ausreichend oder nicht nachweisbar eingeholt wurden, soweit AH-TV die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

3.7 Wird AH-TV wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte, Aussagen, Materialien oder Vorgaben von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Auftraggeber AH-TV von diesen Ansprüchen frei, soweit AH-TV die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

4. Honorar, Nebenkosten und Zahlungsbedingungen

4.1 Das vereinbarte Honorar ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Es bezieht sich ausschließlich auf den dort beschriebenen Leistungsumfang.

4.2 Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.3 Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesen, Materialkosten, Studiokosten, Technikmieten, Locationkosten, Musik-, Stock-, Archiv-, Sprecher-, Darsteller-, Untertitelungs-, Übersetzungs-, Versand- und sonstige Fremdkosten werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

4.4 AH-TV kann vor Produktionsbeginn oder Leistungsbeginn eine angemessene Anzahlung verlangen. Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Anzahlung 50 Prozent der Auftragssumme.

4.5 Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.

4.6 Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4.7 Bei Zahlungsverzug ist AH-TV berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Forderungen zurückzuhalten.

5. Produktionsablauf, Termine und Änderungen

5.1 Die Produktion oder Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage des vereinbarten Briefings, Konzepts, Drehplans, Skripts, Angebots oder der letzten in Textform, zum Beispiel per E-Mail, bestätigten Abstimmung vor Produktionsbeginn.

5.2 Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers können gesondert berechnet werden, insbesondere wenn bereits erbrachte Leistungen geändert, wiederholt oder neu erstellt werden müssen.

5.3 Witterungsbedingte, technische, organisatorische oder sonstige Umstände, die AH-TV nicht zu vertreten hat und die eine Durchführung erschweren oder unmöglich machen, können zu einer Verschiebung, Neukalkulation oder gesonderten Berechnung zusätzlicher Kosten führen.

5.4 Wird ein vereinbarter Dreh-, Produktions-, Workshop- oder Trainingstermin aus Gründen verschoben, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, trägt der Auftraggeber die dadurch entstehenden Mehrkosten.

5.5 Nicht stornierbare Fremdkosten, Reise- und Übernachtungskosten, Technikmieten, Personalbuchungen oder sonstige bereits verbindlich beauftragte Leistungen sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6. Korrekturen, Freigaben und Mehraufwand

6.1 Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, ist eine angemessene Korrekturschleife im vereinbarten Honorar enthalten.

6.2 Korrekturen beziehen sich auf die Anpassung des gelieferten Werks innerhalb des vereinbarten Konzepts, Briefings und Leistungsumfangs.

6.3 Neue inhaltliche Vorgaben, Konzeptänderungen, zusätzliche Versionen, neue Schnittfassungen, zusätzliche Formate, neue Sprachfassungen, nachträgliche Textänderungen, zusätzliche Untertitel, Formatadaptionen oder Änderungen nach bereits erteilter Freigabe gelten als Mehraufwand und können gesondert berechnet werden.

6.4 Geschmackliche Änderungswünsche sind keine Mängel, wenn das gelieferte Werk dem vereinbarten Briefing, Konzept und üblichen professionellen Qualitätsstandard entspricht.

6.5 Freigaben durch den Auftraggeber sind verbindlich. Nach einer Freigabe gewünschte Änderungen können gesondert berechnet werden.

7. Lieferung und Abnahme

7.1 AH-TV liefert das fertige Werk in der vereinbarten Form, zum Beispiel als Datei, Downloadlink, Stream, Datenträger oder über eine vereinbarte Plattform.

7.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung in einem für den vereinbarten Zweck geeigneten Standardformat.

7.3 Der Auftraggeber prüft das gelieferte Werk unverzüglich nach Bereitstellung.

7.4 AH-TV fordert den Auftraggeber nach Bereitstellung zur Abnahme auf. Beanstandungen sind innerhalb einer angemessenen Frist von 7 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform, zum Beispiel per E-Mail, und konkret nachvollziehbar mitzuteilen.

7.5 Erfolgt innerhalb dieser Frist weder die Abnahme noch eine konkrete Mängelrüge in Textform, gilt das Werk als abgenommen.

7.6 Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen, soweit sie bei ordnungsgemäßer Prüfung innerhalb der Abnahmefrist erkennbar gewesen wären.

8. Urheberrechte, Nutzungsrechte und Lizenzrechte

8.1 Alle von AH-TV erstellten Werke, Konzepte, Texte, Filmaufnahmen, Videos, Schnitte, Grafiken, Animationen, Treatments, Drehbücher, Interviewkonzepte, Trainingsunterlagen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt, soweit sie die hierfür erforderliche Schöpfungshöhe erreichen.

8.2 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Urheberrechte und Leistungsschutzrechte bei AH-TV oder bei den jeweiligen Rechteinhabern.

8.3 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am final gelieferten Werk für den im Angebot beschriebenen Zweck, Zeitraum, räumlichen Bereich und die dort genannten Medien.

8.4 Ohne gesonderte Vereinbarung umfasst das Nutzungsrecht nur die Nutzung, die sich unmittelbar aus dem vereinbarten Auftrag ergibt.

8.5 Eine darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung von AH-TV in Textform, zum Beispiel per E-Mail. Dies gilt insbesondere für:

  • Nutzung in zusätzlichen Medien oder auf weiteren Plattformen
  • Nutzung in bezahlter Werbung, insbesondere Social Ads, Online Ads, TV-Werbung oder Kinowerbung
  • Nutzung durch verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Agenturen, Kooperationspartner, Vertriebspartner, Franchisenehmer oder sonstige Dritte
  • internationale Nutzung
  • zeitlich unbefristete Nutzung
  • Bearbeitung, Veränderung, Kürzung, Erweiterung oder Umgestaltung
  • Verwendung einzelner Ausschnitte, Standbilder, O-Töne oder Szenen in anderen Zusammenhängen
  • Weitergabe an Dritte
  • Weiterverkauf, Unterlizenzierung oder sonstige kommerzielle Verwertung durch den Auftraggeber

8.6 Weitergehende Nutzungsrechte, Lizenzrechte oder Rechteankäufe können gesondert vereinbart werden. Voraussetzung ist eine Vereinbarung in Textform über Umfang, Dauer, Gebiet, Medien, Nutzungsart und Vergütung.

8.7 Die Übertragung weitergehender Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des hierfür vereinbarten Lizenzhonorars.

8.8 Ein vollständiger Rechteankauf ist nur möglich, soweit AH-TV über die betreffenden Rechte selbst verfügen kann. Rechte Dritter, insbesondere an Musik, Archivmaterial, Stockmaterial, Sprecherleistungen, Darstellerleistungen, Locations, Marken, Logos, Fotos, Grafiken, Schriften oder sonstigen Fremdleistungen, sind hiervon nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

8.9 AH-TV ist nicht verpflichtet, weitergehende Nutzungsrechte oder Rohmaterialrechte zu übertragen, sofern dem Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, redaktionelle Gründe, technische Gründe oder berechtigte eigene Interessen entgegenstehen.

9. Rohmaterial, Projektdateien und Arbeitsmaterialien

9.1 Rohmaterial, nicht verwendete Takes, offene Schnittprojekte, Projektdateien, After-Effects-Dateien, Grafiken, Animationen, Konzepte, Skripte, Treatments, Notizen, Rechercheunterlagen und sonstige Arbeitsdateien sind nicht Bestandteil der vereinbarten Lieferung, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

9.2 Das Eigentum und die Rechte an diesen Materialien verbleiben bei AH-TV, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

9.3 Eine Herausgabe von Rohmaterial oder offenen Projektdateien kann gesondert vereinbart und vergütet werden.

9.4 AH-TV kann die Herausgabe verweigern, soweit Rechte Dritter, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz, redaktionelle Gründe, technische Gründe oder berechtigte Interessen von AH-TV entgegenstehen.

9.5 AH-TV ist nicht verpflichtet, Rohmaterial, Projektdateien oder Arbeitsmaterialien über einen bestimmten Zeitraum zu archivieren, sofern keine gesonderte Archivierungsvereinbarung getroffen wurde.

10. Fremdmaterial, Musik, Stockmaterial und Rechte Dritter

10.1 Werden im Rahmen einer Produktion Musik, Archivmaterial, Stockmaterial, KI-generierte Inhalte, Sprecherleistungen, Darstellerleistungen, Fotos, Grafiken, Schriften oder sonstige Leistungen Dritter eingesetzt, gelten ergänzend die jeweiligen Lizenzbedingungen der Anbieter oder Rechteinhaber.

10.2 AH-TV überträgt insoweit nur diejenigen Nutzungsrechte, die AH-TV selbst eingeräumt wurden.

10.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, vereinbarte Nutzungsbeschränkungen einzuhalten.

10.4 Wünscht der Auftraggeber die Nutzung bestimmter Musik, Marken, Logos, Archivmaterialien, Personen, Locations oder sonstiger geschützter Inhalte, ist der Auftraggeber für die rechtzeitige Klärung und Einholung der erforderlichen Rechte verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

10.5 Zusätzliche Lizenzkosten, GEMA-Gebühren, Buyouts, Model-Releases, Location-Releases oder sonstige Rechteklärungskosten sind vom Auftraggeber zu tragen, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.

11. Nutzung auf Websites, Social Media und in Werbung

11.1 Die Nutzung des gelieferten Werks auf Websites, Social-Media-Plattformen, Videoplattformen, in Newslettern, Präsentationen, Intranets, Messen, Veranstaltungen, Pressearbeit oder sonstigen Kommunikationsmaßnahmen richtet sich nach dem im Angebot vereinbarten Nutzungsumfang.

11.2 Die Nutzung in bezahlter Werbung, insbesondere als Social Ad, Online Ad, TV-Spot, Kino-Spot oder Sponsored Content, ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

11.3 Plattformbedingte Formatänderungen, Kürzungen oder technische Anpassungen sind nur im Rahmen des vereinbarten Nutzungsrechts zulässig.

11.4 Der Auftraggeber darf das Werk nicht in einem sinnentstellenden, rufschädigenden, rechtswidrigen oder gegen berechtigte Interessen von AH-TV verstoßenden Zusammenhang verwenden.

12. Referenznutzung durch AH-TV

12.1 AH-TV ist berechtigt, abgeschlossene Produktionen, Projektbezeichnungen, Namen und Logos des Auftraggebers sowie Ausschnitte, Standbilder oder Beschreibungen des Projekts zu eigenen Referenzzwecken zu nutzen, sofern nicht im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung in Textform ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder der Auftraggeber aus berechtigtem Grund widerspricht.

12.2 Die Referenznutzung kann insbesondere auf Websites, in Präsentationen, in Angeboten, auf Social Media, in Showreels oder in sonstigen Eigenwerbemaßnahmen von AH-TV erfolgen.

12.3 Bei vertraulichen, sensiblen oder noch nicht veröffentlichten Projekten erfolgt eine Referenznutzung nur nach vorheriger Abstimmung.

13. Vertraulichkeit

13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln.

13.2 Diese Verpflichtung gilt auch für eingesetzte Mitarbeitende, freie Mitarbeitende, Dienstleister und sonstige Erfüllungsgehilfen.

13.3 Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

13.4 Ausgenommen sind Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen.

14. Haftung und Freistellung

14.1 AH-TV haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

14.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AH-TV nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

14.3 AH-TV haftet nicht für Inhalte, Angaben, Aussagen, Materialien oder rechtliche Vorgaben, die vom Auftraggeber bereitgestellt oder freigegeben wurden.

14.4 Der Auftraggeber stellt AH-TV von Ansprüchen Dritter frei, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien, Informationen, Vorgaben oder Freigaben beruhen.

14.5 AH-TV haftet nicht für technische Störungen, Plattformänderungen, Algorithmusänderungen, Sperrungen, Reichweitenverluste oder sonstige Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von AH-TV liegen.

14.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei ausdrücklich übernommenen Garantien oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

15. Rücktritt, Stornierung und Terminverschiebung

15.1 Tritt der Auftraggeber von einem bereits erteilten Auftrag zurück oder storniert er einen vereinbarten Termin, hat AH-TV Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten.

15.2 Zusätzlich können bei Stornierung eines fest vereinbarten Produktions-, Dreh-, Workshop- oder Trainingstermins folgende Ausfallhonorare berechnet werden, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist:

  • bis 14 Kalendertage vor dem Termin: bereits entstandene Kosten und beauftragte Fremdleistungen
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent des vereinbarten Honorars
  • 6 bis 2 Kalendertage vor dem Termin: 75 Prozent des vereinbarten Honorars
  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin: 100 Prozent des vereinbarten Honorars

15.3 Nicht stornierbare Reise-, Hotel-, Technik-, Personal-, Location-, Lizenz- oder Fremdkosten sind zusätzlich zu erstatten.

15.4 Wird ein Termin aus Gründen verschoben, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann AH-TV die dadurch entstehenden Mehrkosten gesondert berechnen.

15.5 Bei höherer Gewalt, Krankheit, Unfall, behördlichen Maßnahmen, Streik, Unwetter, technischen Ausfällen oder sonstigen nicht von AH-TV zu vertretenden Umständen kann AH-TV einen Termin verschieben, ohne dass daraus Schadensersatzansprüche des Auftraggebers entstehen. Bereits entstandene Kosten bleiben erstattungspflichtig, soweit sie nicht anderweitig verwendet oder storniert werden können.

15.6 Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass AH-TV kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

16. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Einwilligungen

16.1 AH-TV verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Personenbezogene Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Auftrags, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung, zur Dokumentation der Zusammenarbeit oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

16.2 Soweit im Rahmen einer Produktion personenbezogene Daten verarbeitet werden, insbesondere Bild-, Ton-, Video- oder Interviewaufnahmen, erfolgt dies auf Grundlage des vereinbarten Auftrags und der hierfür erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen.

16.3 Stellt der Auftraggeber Mitarbeitende, Kundinnen und Kunden, Geschäftspartner, Gäste, Veranstaltungsteilnehmende, Interviewpartner, Protagonistinnen und Protagonisten oder sonstige Personen für Film-, Foto-, Ton-, Video- oder Interviewaufnahmen zur Verfügung oder veranlasst deren Mitwirkung, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass alle hierfür erforderlichen Einwilligungen, Freigaben und Rechte rechtzeitig eingeholt und dokumentiert werden.

16.4 Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte, das Recht am eigenen Bild, Datenschutzrechte, Namensrechte, Stimmrechte sowie gegebenenfalls arbeitsrechtliche, betriebliche, interne oder sonstige Zustimmungserfordernisse.

16.5 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die betroffenen Personen über Art, Zweck und Umfang der geplanten Aufnahmen und Nutzungen informiert sind. Dies umfasst insbesondere die Nutzung auf Websites, Social-Media-Plattformen, Videoplattformen, in Pressearbeit, Werbung, interner Kommunikation, Präsentationen, Veranstaltungen, Schulungen oder sonstigen im Auftrag vereinbarten Nutzungsformen.

16.6 AH-TV ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber eingeholten Einwilligungen, Freigaben oder Rechte im Einzelnen zu prüfen, sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

16.7 Der Auftraggeber stellt AH-TV von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass erforderliche Einwilligungen, Freigaben, Informationen oder Rechte der vom Auftraggeber benannten, bereitgestellten oder veranlassten Personen nicht, nicht ausreichend, nicht rechtzeitig oder nicht nachweisbar eingeholt wurden, soweit AH-TV die Rechtsverletzung nicht selbst zu vertreten hat.

16.8 Werden Einwilligungen, Freigaben oder Nutzungsrechte nachträglich widerrufen, eingeschränkt oder bestritten, informiert der Auftraggeber AH-TV unverzüglich. Etwaige dadurch entstehende Mehrkosten, insbesondere für Schnittänderungen, Austausch von Bildmaterial, Nachbearbeitung, Entfernung, Neubereitstellung oder erneute Veröffentlichung, trägt der Auftraggeber, sofern AH-TV den Umstand nicht selbst zu vertreten hat.

16.9 Soweit AH-TV im Einzelfall ausdrücklich die Einholung von Einwilligungen oder Freigaben übernimmt, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung in Textform. In diesem Fall richtet sich der Umfang der Verantwortlichkeit nach der getroffenen Vereinbarung.

16.10 Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von AH-TV.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von AH-TV.

17.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

17.4 An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.